Bitte beachten Sie dass für bestimmte Berufe  eine Masern-Impfpflicht besteht (z.B. im Gesundheitsbereich, Kindergärten usw.)

Für alle nach 1970 geborenen Personen ist eine 2 malige Masern-Impfung nachzuweisen. Alternativ kann eine Impftiter-Kontrolle gemacht werden, falls das Impfdokument nicht mehr vorhanden ist

Für die Impfung wird in der Regel der 3-fach Impfstoff Masern-Mumps-Röteln (MMR) verwendet. Ggf. auch eine Varizellen-Impfung

Bei Fragen können Sie gerne Ihren Impfpass zur Kontrolle Ihres Impfschutzes in die Praxis mitbringen.