Erkältungszeit mit Influenza/Corona-Erkrankungen:
Mund-Nasenschutz: Bitte beachten Sie: Bei Infekten der Atemwege mit Husten, Fieber, Schnupfen müssen Sie in der Praxis einen Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske tragen. Patienten mit nachgewiesener Infektion (Corona, Influenza) warten bitte zunächst im Flur vor der Praxis.
e-Rezept: seit 2024 entfallen die (rosa) Papier-Rezepte. Diese werden jetzt elekronisch ausgestellt. Zuerst muss aber einmal im Quartal die Versichertenkarte eingelesen werden. Im zweiten Schritt wird das E-Rezept elektronisch signiert und dann zentral gespeichert. Sie können es im Anschluss in einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Krankenversichertenkarte einlösen.
Wir bitten Sie grundsätzlich um Terminvereinbarung für die Sprechstunde und für Untersuchungen
Termine, die Sie nicht einhalten können, bitten wir telefonisch oder per E-Mail rechtzeitig abzusagen!
Die telefonische Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Infekten der Atemwege ist möglich. Die AU kann für bis zu 5 Kalendertage bescheinigt werden. Bitte melden Sie sich zeitnah für eine AU oder Folge-AU in der Praxis. Die rückwirkende Ausstellung einer AU ist nur im Einzelfall möglich. Die Versichertenkarte müssen Sie danach in der Praxis einlesen lassen.
Die Ausfertigung der AU an die Krankenkasse wird täglich online durch die Praxis versendet. Ein zusätzlicher Versand durch die Patienten ist somit hinfällig!
Die Ausfertigung der AU für den Arbeitgeber: Dieser muss die AU direkt bei der entsprechenden Krankenkasse anfordern. Auf Wunsch kann auch ein Papierausdruck ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie beim ersten Kontakt im Quartal Ihre gültige Krankenversichertenkarte mit. Rezepte, Überweisungen, Krankschreibungen etc. können sonst nicht ausgestellt werden.
Für alle Fragen steht Ihnen das Praxisteam gerne zur Verfügung
Ihr Praxis-Team