Immer wieder gibt es Fragen, ob eine AU rückwirkend bescheinigt werden darf: Grundsätzlich kann eine AU nicht für Zeiten vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes ausgestellt werden. Dies gilt auch für Schulatteste!
Eine AU kann also keinesfalls am Montag für den zurückliegenden Freitag ausgestellt werden.
Müssen Sie bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorlegen, vereinbaren Sie bitte am selben Tag einen Termin für die Sprechstunde.